AGB der Firma Park, Shuttle & Valet Service

 
§ 1 Geltung
 
(1) Alle Angebote und Leistungen der Firma Park, Shuttle & Valet Service erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von uns angebotenen Leistungen schließen.
(2) Unsere Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte der Firma Park, Shuttle & Valet Service  sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Dies gilt nicht bei einer gesetzlichen Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Firma Park, Shuttle & Valet Service ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Firma Park, Shuttle & Valet Service auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
 
 
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
 
(1) Alle Angebote der FirmaPark, Shuttle & Valet Service  sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 5 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht.
(3) Der Vertragsabschluss erfolgt durch unsere schriftliche Vertragsbestätigung oder durch unsere Gegenzeichnung des schriftlichen Vertrages in Gegenwart des Kunden. Ein Telefax oder eine E-Mail genügen der Schriftform.
 
 
§ 3 Leistungen der Firma Park, Shuttle & Valet Service
 
(1) Die Firma Park, Shuttle & Valet Service  vermietet Parkplätze und besorgt den Transfer vom Parkplatz zum Flughafen Düsseldorf und wieder zurück wie folgt.
Mietvertrag 
Die Firma Park, Shuttle & Valet Service bietet Fluggästen des Flughafen Düsseldorf International  die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf den von der Firma Parkplatzbetriebe  Park, Shuttle & Valet Service  betriebenen bzw. angemieteten Stellflächen gegen eine Gebühr abzustellen und den von der Firma Park, Shuttle & Valet Service eingerichteten Shuttle-Service zum entsprechenden Flughafen und zurück kostenfrei zu nutzen. 
Mit der Annahme der Buchungsbestätigung durch die Firma Park, Shuttle & Valet Service  kommt zwischen dem Kunden und der Firma Park, Shuttle & Valet Service  ein Mietverhältnis zustande. 
Die Firma Park, Shuttle & Valet Service verpflichtet sich mit der Buchungsbestätigung, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. In dem Fall einer Dauermiete wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen. Der Firma Park, Shuttle & Valet Service  ist es gestattet das Fahrzeug auf nahe gelegene Parkgelände zu überführen und zu parken. 
Die Firma Park, Shuttle & Valet Service nimmt sich das Recht aus Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht und wenn notwendig ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden vor. Sollte sich die Rückreise verzögern, hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen und den voraussichtlichen Ankunftstermin mitzuteilen. Wenn der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht entfernt, so geht der Kunde eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Die Firma Parkplatzbetriebe V Park, Shuttle & Valet Service behält sich das Recht vor in so einem Fall eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts zu verlangen. Wird das Fahrzeug nicht nach angemessener Frist entfernt, so ist die Firma Park, Shuttle & Valet Service nach vorheriger schriftlicher Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Kfz auf Kosten des Kunden zu entfernen. Der Kunde trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, er hat die unterbliebene Abholung des Fahrzeuges nicht zu vertreten. Weitere Ansprüche der Firma Park, Shuttle & Valet Service bleiben hiervon unberührt. 
 
Verhalten auf dem Betriebsgelände 
Auf dem Betriebsgelände der Firma Park, Shuttle & Valet Service  gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat jederzeit die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Firma Park, Shuttle & Valet Service, der Mitarbeiter der Firma Park, Shuttle & Valet Service und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten Folge zu leisten. Jeder Kunde und die ihn begleitenden Personen haben darauf zu achten, dass jegliche Art von Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Jeder Kunde hat darauf zu achten, dass die Fahrzeuge den Witterungsverhältnissen angepasst werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten und zugeordneten Stellflächen abgestellt werden. Der Kunde hat darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. 
Dem Kunden ist es untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Park, Shuttle & Valet Service  auf dem Betriebsgelände Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Die durch den Kunden oder seine Begleiter verursachten Verunreinigungen, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Bei Unterlassung der Beseitigung ist die Firma Park, Shuttle & Valet Service berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Firma Park, Shuttle & Valet Service zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände der Firma Park, Shuttle & Valet Service kann im Falle drohender Gefahr verweigert werden. Die Firma Park, Shuttle & Valet Service behält es sich vor, Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen. 
Auf dem Betriebsgelände der Firma Park, Shuttle & Valet Service ist das Rauchen nur auf markierten Flächen gestattet. 
Taschen, Papiere und Wertgegenstände, welche zu einem Einbruch in das Fahrzeug verleiten könnten, sind während der Parkzeit im Kofferraum aufzubewahren. 
Mit Abschluss des Vertrages versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Kann dies durch den Kunden auf Verlangen uns gegenüber nicht nachgewiesen werden, so sind wir berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. 
 
Shuttle- und Valet-Service 
Mit der Miete eines Stellplatzes der Firma Park, Shuttle & Valet Service stellt die Firma Park, Shuttle & Valet Service für maximal 5 Personen pro Fahrzeug ohne Aufpreis einen Shuttle-Service für den Transfer zum Flughafen Düsseldorf International und zurück zur Verfügung. Ab der 6. Person wird ein Aufpreis von 10 EURO pro Person fällig. 
Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird kostenlos befördert. Die Firma Park, Shuttle & Valet Service ist zur Beförderung von Sondergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.
Der Shuttle-Service erfolgt in der Regel individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden. 
Die Beförderung zum/vom Flughafen erfolgt in der Regel bis zum Terminal bzw. vom Terminal, in dem sich der Check-in-Schalter/Gate für den Flug des Kunden befindet. 
Die Abreise- und Ankunftszeit und Landezeit am  Flughafen sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben. Die Firma Park, Shuttle & Valet Service haftet nach Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer VI. nur für eine verspätete Ankunft am Düsseldorfer Flughafen, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 75 Minuten vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In- Zeit bei der Firma Park, Shuttle & Valet Service den Shuttle-Service oder Valet-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der Firma Park, Shuttle & Valet Service seinen Flug nicht mehr erreicht. 
Der Rücktransport vom Flughafen zum Betriebsgelände der Firma Park, Shuttle & Valet Service erfolgt in der Regel zeitnah. Nach Landung und Abholung hat der Kunde die Firma Park, Shuttle & Valet Service zu benachrichtigen, damit umgehend ein Fahrzeug zur Abholung geschickt werden kann. 
Die Firma Park, Shuttle & Valet Service ist berechtigt, bei alkoholisierten oder randalierenden Personen unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern. 
Kindersitze werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage anzugeben, damit Firma Park, Shuttle & Valet Service  entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt. 
 
(2) Die Firma Park, Shuttle & Valet Service ermöglicht Kunden gegen Entgelt die Inanspruchnahme von KFZ-Dienstleistungen, wie die Fahrzeugaufbereitung. Die Durchführung der gebuchten KFZ-Dienstleistungen findet während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs statt. Die Pflichten der Firma Park, Shuttle & Valet Service beschränken sich rein auf die Vermittlung und Abwicklung der Verträge. Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag stehen dem Kunden nur gegenüber den Drittfirmen zu. Diese können auf Verlangen individuell benannt werden.
(3) Die Firma Park, Shuttle & Valet Service hat einen zweiten Parkplatz in Ratingen, wo die Fahrzeuge auch abgestellt werden. 
 
 
§ 4 Preise und Zahlung
 
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Für die von der Firma Park, Shuttle & Valet Service angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag.
(3) Der Mietpreis wird von der Firma Park, Shuttle & Valet Service zu Beginn der Mietzeit in Rechnung gestellt und ist von dem Kunden sofort und ohne Abzug in Euro zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Zahlungsverzug.
(4) Nimmt der Kunde die volle Mietzeit nicht in Anspruch, so besteht kein Recht auf Auszahlung des Differenzbetrages.
(5) Aufrechnungsrecht stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma Park, Shuttle & Valet Service anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
 
§ 5 Rücktritt und Kündigung
 
(1) Der Firma Park, Shuttle & Valet Service und dem Kunden stehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte zu.
(2) Zusätzlich kann der Kunde bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Telefax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde eine Rücktrittspauschale in Höhe von 20 % des vereinbarten Entgelts zu leisten. Dem Kunden bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass ein geringer Schaden bei der Firma Park, Shuttle & Valet Service entstanden ist.
 
 
§ 6 Haftung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern
 
(1) Bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ist die Haftung auf Schadensersatz der Firma Park, Shuttle & Valet Service, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Haftung der Firma Park, Shuttle & Valet Service  auf Schadensersatz gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der Absätze (4) – (8) eingeschränkt.
(4) Die Firma Park, Shuttle & Valet Service haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Soweit die Firma Park, Shuttle & Valet Service gemäß § 6 (4) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Kunde bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. 
(6) 
(7) Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen der Absätze (4) – (6) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma Park, Shuttle & Valet Service
(8) Die Einschränkungen der Absätze (3) – (7) gelten nicht für die Haftung der Firma Park, Shuttle & Valet Service wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(9) Die Firma Park, Shuttle & Valet Service haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungshilfen entstehen. Ein Rechtsverhältnis kommt in diesem Fall nicht mit der Firma Park, Shuttle & Valet Service zustande. 
(10) Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. 
(11) Bei nicht Anspringen aufgrund eines technischen Defekts seines Fahrzeugs, ist der Kunde verantwortlich, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet die Firma Park, Shuttle & Valet Service nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten (wie z.B. Taxi, Mietwagen, Hotel). 
(12) Im Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschadens, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Eine Haftung der Firma Park, Shuttle & Valet Service für KFZ-Diebstahls-, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschäden, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl bei einem gebuchten Parkplatz auf einer Freifläche und Parkhalle wird ausgeschlossen.  Ebenso werden bei Buchung einer Freifläche Schäden durch Tiere, durch den Wind umhergewehte Gegenstände oder Verunreinigungen durch Bäume, Pflanzen, Tiere, Staub etc. ausdrücklich ausgeschlossen.
(13) Eine anfällige Reparatur liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug vor Übergabe und nach Rückgabe umgehend zu prüfen und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich anzuzeigen. 
(14) Nach Verlassen des Parkplatzes ohne vorherige Prüfung eines Schadens durch einen Schichtleiter der Firma Park, Shuttle & Valet Service gilt der PKW als einwandfrei zurückerhalten und die Versicherungsdauer und Leistungspflicht ist beendet. 
(15) Die Firma Park, Shuttle & Valet Service haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Schäden durch Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe (2,20m). 
(16) Infolge technischer Defekte durch das vom Kunden oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände der Firma Park, Shuttle & Valet Service verbrachte Fahrzeug verursacht werden, haftet der Kunde unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden. 
(17) Die Firma Park, Shuttle & Valet Service haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Firma Park, Shuttle & Valet Service schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Firma Park, Shuttle & Valet Service auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 
(18) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind. 
(19) Die Firma Park, Shuttle & Valet Service übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Services an Gepäckstücken des Kunden auftreten. 
(20) Die Firma Park, Shuttle & Valet Service haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Es ist in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zu hinterlassen. Für entwendete wertvolle Güter, die im Auto gelassen wurden, haftet der Kunde. 
(21) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung der Firma Park, Shuttle & Valet Service ausgeschlossen. 
(22) Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalls im Voraus an die Firma Park, Shuttle & Valet Service ab, soweit der Firma Park, Shuttle & Valet Service ein Schaden entstanden ist. 
 
§ 7 Datenschutzerklärung 
 
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns überaus wichtig. Selbstverständlich beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG) des Telemediengesetzes (TMG) und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
Ihre persönlichen Daten werden durch digitale Sicherheitssysteme verschlüsselt und an uns übertragen. Unsere Webseiten sind durch technische Maßnahmen gegen Beschädigungen, Zerstörung oder unberechtigten Zugriff geschützt.
 
Gegenstand des Datenschutzes
 
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§8 Frühzeitige Abreise

Bei frühzeitiger Abreise, die nicht rechtzeitig gemeldet wird (24 Std.), wird eine Aufwandsgebühr ab 30 € fällig. Die Gebühr ist in bar direkt vor Ort bei der Abreise zu zahlen. 
 
§ 9 Schlussbestimmungen
 
(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Park, Shuttle & Valet Service  und dem Kunden nach Wahl der Firma Park, Shuttle & Valet Service Düsseldorf oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die Firma Park, Shuttle & Valet Service ist in diesen Fällen jedoch Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen der Firma Park, Shuttle & Valet Service und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma Park, Shuttle & Valet Service  in Düsseldorf, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Parken Flughafen Düsseldorf ohne Schlüsselübergabe